Als Unfallgeschädigter sollten Sie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche nicht dem Zufall überlassen. Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, muß ein von Ihnen beauftragter Rechtsanwalt in vollem Umfang vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung bezahlt werden.

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Anwaltbüro Boom & Kollegen